Fördermittel-Latein

Bund und Länder bieten zahlreiche Förderungen zur Nutzung von Bioenergie an, Richtlinien und Förderanträge sind jedoch gespickt mit Fachbegriffen und Definitonen, die nur Sachbearbeiter im Kopf haben. Hier können Sie die wichtigsten kurz und kompakt nachlesen.

  • De-minimis-Regelung

    In der EU sind prinzipiell alle wettbewerbsverzerrenden staatlichen Beihilfen verboten. Es wurde jedoch eine Bagatellgrenze festgelegt, die in der DE-minimis-Regelung formuliert ist.

    Sie besagt, dass die Summe staatlicher Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren 200.000 € nicht überschreiten darf. (Ausnahme: Bei Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 €.)

    Bei Zuschüssen wird der Betrag gesamt angerechnet, bei Finanzierungsinstrumenten (Zinsvergünstigungen, Darlehen, Bürgschaften) wird der Vorteil angerechnet.

  • Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Bayern

    Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern bringt Menschen in Arbeit, in Ausbildung, verringert Armut und verbessert die Kompetenzen. Mit der Förderung aus dem ESF+ werden die Chancen der Teilnehmenden auf dem Arbeitsmarkt erhöht. So werden die Menschen bei der beruflichen und sozialen Integration und bei dem Einstieg ins Berufsleben unterstützt.

    Der aktuelle Förderzeitraum läuft von 2021 – 2027.

    In Bayern gibt es drei Schwerpunkte, die der ESF+ verstärkt fördert: Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. Im Bereich Beschäftigung werden Projekte zur Weiterbildung von Erwerbstätigen und Gleichstellungsbeauftragten, Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen und Existenzgründung mit 42,4 Mio. Euro EU-Mittel unterstützt.

    Schul- und Ausbildungsprojekte wie Deutschklassen, Praxisklassen, aber auch Förderung von Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche und der Ausbildung im Handwerk werden dem Bereich Bildung unterordnet. Dafür stehen 84,7 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung.

    Unter dem Stichwort soziale Inklusion werden Projekte zur Qualifizierung von Arbeitslosen und Menschen mit Fluchthintergrund, das Coaching von Bedarfsgemeinschaften, die Förderung im Vorschulbereich und das Berufsvorbereitungsjahr für besonders benachteiligte junge Menschen mit einem Budget von 73,8 Mio. Euro EU-Mittel unterstützt.

  • KMU-Kriterien

    Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft.

Unternehmensbroschüre
KfW Förderprogramm 295