Fördermittel-Latein

Bund und Länder bieten zahlreiche Förderungen zur Nutzung von Bioenergie an, Richtlinien und Förderanträge sind jedoch gespickt mit Fachbegriffen und Definitonen, die nur Sachbearbeiter im Kopf haben. Hier können Sie die wichtigsten kurz und kompakt nachlesen.

  • De-minimis-Regelung

    In der EU sind prinzipiell alle wettbewerbsverzerrenden staatlichen Beihilfen verboten. Es wurde jedoch eine Bagatellgrenze festgelegt, die in der DE-minimis-Regelung formuliert ist.

    Sie besagt, dass die Summe staatlicher Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren 200.000 € nicht überschreiten darf. (Ausnahme: Bei Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 €.)

    Bei Zuschüssen wird der Betrag gesamt angerechnet, bei Finanzierungsinstrumenten (Zinsvergünstigungen, Darlehen, Bürgschaften) wird der Vorteil angerechnet.

  • ESF-Förderung

    „Der Europäische Sozialfonds. Stark für Bayern.“ – Unter diesem Motto werden in Bayern mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsprojekte von engagierten Einrichtungen und Unternehmen unterstützt, die innovative Ideen haben. Denn sie sollen auch in Zukunft Fachkräfte qualifizieren und Nachwuchs fördern.

    Der aktuelle Förderzeitraum läuft von 2014 bis 2020. In dieser Zeit werden im Freistaat Bayern bis zu 600 Millionen Euro für Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsprojekte investiert.
    Rund die Hälfte der Kosten (bis zu 298 Millionen Euro) können vom ESF getragen werden.

    In Bayern gibt es drei Schwerpunkte, die der ESF verstärkt fördert: „Beschäftigung fördern“, „Armut bekämpfen“ und „In Bildung investieren“.

    Nähere Informationen finden Sie auf www.esf.bayern.de.

  • KMU-Kriterien

    Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft.

Unternehmensbroschüre
KfW Förderprogramm 295