Die Umstellung auf Erneuerbare Energie lassen sich einige Länder zusätzlich zu Förderungen des Bundes richtig Geld kosten.
So wird in Bayern beispielsweise über das Programm BioKlima der Umstieg auf Biomasse mit bis zu 300.000 € bezuschusst (förderfähig sind die InvestitionsMEHRkosten). Für die Höhe des Zuschusses sind die zuwendungsfähigen Investitionsmehrkosten ausschlaggebend.
Wir beraten Sie gerne umfassend über Fördermöglichkeiten für Ihre neue Biomasse-Anlage und wickeln die Antragstellung gerne für Sie ab.
BioKlima
Neuerungen:
Fördergegenstand:
Antragsberechtigte nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
Natürlichen und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft. Hersteller förderfähiger Komponenten sind ausgeschlossen.
Art der Förderung:
Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen als Anteilfinanzierung.
Fördermittelberechnung:
Kumulation ist möglich:
Besondere Hinweise:
Antragsstelle und Bewilligungsbehörde:
TFZ - Technologie- und Förderzentrum
im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstof-fe
Schulgasse 18
94315 Straubing
T +49 (0)9421 300-214
F +49 (0)9421 300-211
@ foerderung@tfz.bayern.de
I www.tfz.bayern.de
Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie zudem unter dem nachfolgenden Link:
tfz.bayern.de/foerderung/biomasseheizwerke/index.php
Laden Sie sich hier unser Infoblatt als PDF-Dokument herunter.