Die Bundesregierung hat mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ein Förderprogramm aufgelegt, dass gezielt den Einsatz von Biomasse zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme in der Wirtschaft anreizt. Insbesondere für den Energieträger Biomasse belegen zahlreiche Studien[1], dass die höchste Systemdienlichkeit in der industriellen Prozesswärme erzielt wird.
Der Förderfokus liegt aktuell vor allem auf dem Einsatz von Rest- und Abfallbiomasse. Gefördert werden Biomassekessel, welche mindestens 50% Prozesswärme erzeugen. Die Investitionsförderung ist dabei ideal auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnitten. Die Förderung kann als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW-Förderbank (KfW 295) beantragt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt je nach Fördervariante zwischen 15 Mio. € (BAFA) und 25 Mio. € (KfW 295).
Wir beraten Sie gerne umfassend über Fördermöglichkeiten für Ihre neue Biomasse-Anlage und wickeln die Antragstellung gerne für Sie ab.
Für einen schnellen Überblick über die umfangreichen Fördermöglichkeiten auf Bundesebene, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.
[1] vgl. Klimaneutrales Deutschland – Studie, Agora Energiewende, Klimapfade 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft – BDI – Bundesverband der Industrie e.V.]
Folgende Förderungen könnten für Sie interessant sein:
Förderfähig sind folgende Biomasse-Vorhaben:
Mögliche Brennstoffe:
Neu seit 15.02.2020:
Das Brennstoffspektrum wurde nochmals erweitert um „Sonstige nachwachsende Rohstoffe“. Darunter fallen beispielsweise:
Bedingung für alle „Sonstigen nachwachsenden Rohstoffe“:
Darüber hinaus förderfähig:
Nicht förderfähig:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Art und Höhe der Förderung:
Zinsgünstiges Förder-Darlehen PLUS Tilgungszuschuss
Beihilferechtliche Grundlage und Berechnung der förderfähigen Kosten:
Kumulation:
Besondere Hinweise:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme kann - auf eigenes finanzielles Risiko - nach Antragstellung begonnen werden.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt an die KfW grundsätzlich über ein Kreditinstitut (Banken und Sparkassen). Diese übernehmen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die vollständig die Haftung.
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9001
Merkblätter zum Download:
KfW Merkblatt Technische Anforderungen Modul 2.
KfW Merkblatt Investitionsmehrkosten.
Laden Sie sich hier unser Infoblatt als PDF-Dokument herunter.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
Darüber hinaus förderfähig:
Antragsberechtigte:
Alle Einzelpersonen und Unternehmen - auch Contractoren - mit einer Betriebsstätte oder Nieder-lassung in Deutschland
Kommunale Unternehmen
Holzbe- und -verarbeitende Betriebe
Nicht Antragsberechtigte:
Kommunen und deren unselbständige Eigenbetriebe (Eigenbetriebe sind nach deutschem Kommunalrecht Organisationseinheiten einer Gemeinde, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besit-zen, für die durch die Art und Umfang ihres Tätigkeitsprofils eine selbstständige Wirtschaftsführung gerechtfertigt sein kann)
Unternehmen die keine Beihilfe in Anspruch nehmen dürfen
Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten oder Vermögenstransfers innerhalb einer Unternehmensgruppe
Treuhandkonstruktionen
Landwirtschaftliche Betriebe
Betriebe des Erwerbsgarten- und Gemüsebaues
Art und Höhe der Förderung:
Zinsgünstiges Förder-Darlehen PLUS Tilgungszuschuss
Beihilferechtliche Grundlage und Berechnung der förderfähigen Kosten:
Kumulation:
Je nach möglicher Geltendmachung von Mehrkosten sollte man aus dem AGVO-Topf abrufen (De-minimis Mittel sind grundsätzlich als wertvoller zu bewerten, weil diese innerhalb einer 3-Jahres-Frist nur eingeschränkt abgerufen werden können).
Kumulation:
Besondere Hinweise:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann jedoch bereits nach Beantragung gestellt werden.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt an die KfW grundsätzlich über ein Kreditinstitut (Banken und Sparkassen). Diese übernehmen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die vollständig die Haftung.
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9001
Merkblätter zum Download:
KfW Merkblatt Technische Anforderungen Modul 4.
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Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
Darüber hinaus förderfähig:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Art und Höhe der Förderung:
Besondere Hinweise:
Vorgehensweise:
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt über den Projektträger VDI/VDE-IT.
Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Hotline: 030 / 310078-5555
@ weneff@vdivde-it.de
I https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/foerderwettbewerb
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Förderfähig sind folgende Biomasse-Vorhaben:
Mögliche Brennstoffe:
Darüber hinaus förderfähig:
Nicht förderfähig:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Art und Höhe der Förderung:
Beihilferechtliche Grundlage und Berechnung der förderfähigen Kosten:
Kumulation:
Besondere Hinweise:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) zu stellen.
Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme kann bis zum 31.12.2023 - auf eigenes finanzielles Risiko - nach Antragstellung begonnen werden. Ab dem 01.01.2024 ist der Maßnahmenbeginn vor Zugang des Zuwendungsbescheides nicht zulässig.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn und dürfen bereits vor Antrags-stellung beauftragt werden.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch.
https://fms.bafa.de/BafaFrame/qst
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Energieaudit, Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Merkblätter zum Download:
BAFA Merkblatt Antragstellung.
BAFA Merkblatt Ermittlung der förderfähigen Kosten.
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Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
Darüber hinaus förderfähig:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Art und Höhe der Förderung:
Tilgungszuschuss
Beihilferechtliche Grundlage und Berechnung der förderfähigen Kosten:
Kumulation:
Besondere Hinweise:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann jedoch bereits nach Beantragung gestellt werden.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Energieaudit, Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Merkblätter zum Download:
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