Die Bundesregierung und verschiedene Landesregierungen unterstützen die Umrüstung von fossilen Brennstoffen auf Biomasse. Aus dem Marktanreizprogramm werden seit 2009 auch Großanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Investitionszuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Hier sind Zuschüsse bis zu 55% der förderfähigen Investitionskosten möglich. Zusätzlich werden in einigen Bundesländern Sonderförderungen angeboten.
Wir beraten Sie gerne umfassend über Fördermöglichkeiten für Ihre neue Biomasse-Anlage und wickeln die Antragstellung gerne für Sie ab.
Für einen schnellen Überblick über die umfangreichen Fördermöglichkeiten auf Bundesebene, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.
Förderungen der KfW-Bankengruppe
Die KfW-Bankengruppe hat ihr Programm Erneuerbare Energien 295 um Finanzierungen für größere Projekte erweitert. Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz.
Im Programmteil „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ werden Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50% für Prozesse, das heißt zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird, gefördert. Hier sind Förderungen bis zu 55% der förderfähigen Kosten möglich.
Folgende Förderungen könnten für Sie interessant sein:
Förderfähig sind folgende Biomasse-Vorhaben:
Mögliche Brennstoffe:
Neu seit 15.02.2020:
Das Brennstoffspektrum wurde nochmals erweitert um „Sonstige nachwachsende Rohstoffe“. Darunter fallen beispielsweise:
Bedingung für alle „Sonstigen nachwachsenden Rohstoffe“:
Darüber hinaus förderfähig:
Nicht förderfähig:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Art und Höhe der Förderung:
Zinsgünstiges Förder-Darlehen PLUS Tilgungszuschuss
Beihilferechtliche Grundlage und Berechnung der förderfähigen Kosten:
Kumulation:
Besondere Hinweise:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme kann - auf eigenes finanzielles Risiko - nach Antragstellung begonnen werden.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt an die KfW grundsätzlich über ein Kreditinstitut (Banken und Sparkassen). Diese übernehmen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die vollständig die Haftung.
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9001
Merkblätter zum Download:
KfW Merkblatt Technische Anforderungen Modul 2.
KfW Merkblatt Investitionsmehrkosten.
Laden Sie sich hier unser Infoblatt als PDF-Dokument herunter.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
Darüber hinaus förderfähig:
Antragsberechtigte:
Alle Einzelpersonen und Unternehmen - auch Contractoren - mit einer Betriebsstätte oder Nieder-lassung in Deutschland
Kommunale Unternehmen
Holzbe- und -verarbeitende Betriebe
Nicht Antragsberechtigte:
Kommunen und deren unselbständige Eigenbetriebe (Eigenbetriebe sind nach deutschem Kommunalrecht Organisationseinheiten einer Gemeinde, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besit-zen, für die durch die Art und Umfang ihres Tätigkeitsprofils eine selbstständige Wirtschaftsführung gerechtfertigt sein kann)
Unternehmen die keine Beihilfe in Anspruch nehmen dürfen
Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten oder Vermögenstransfers innerhalb einer Unternehmensgruppe
Treuhandkonstruktionen
Landwirtschaftliche Betriebe
Betriebe des Erwerbsgarten- und Gemüsebaues
Art und Höhe der Förderung:
Zinsgünstiges Förder-Darlehen PLUS Tilgungszuschuss
Beihilferechtliche Grundlage und Berechnung der förderfähigen Kosten:
Kumulation:
Je nach möglicher Geltendmachung von Mehrkosten sollte man aus dem AGVO-Topf abrufen (De-minimis Mittel sind grundsätzlich als wertvoller zu bewerten, weil diese innerhalb einer 3-Jahres-Frist nur eingeschränkt abgerufen werden können).
Kumulation:
Besondere Hinweise:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann jedoch bereits nach Beantragung gestellt werden.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt an die KfW grundsätzlich über ein Kreditinstitut (Banken und Sparkassen). Diese übernehmen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die vollständig die Haftung.
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9001
Merkblätter zum Download:
KfW Merkblatt Technische Anforderungen Modul 4.
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Förderfähig sind folgende Biomasse-Vorhaben:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Zinsgünstiges Förder-Darlehen:
Tilgungszuschüsse:
Für große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung:
20 € pro kWth installierter Nennwärmeleistung
→ Jedoch maximal 50.000 € / Anlagen
→ Mit Förderung aus Boni maximal 100.000 €
Bonus:
Wärmenetze:
KWK-Biomasseanlagen:
Wärmespeicher (ohne Anspruch auf Zuschlagszahlung gemäß KWK-Gesetz):
10 % Zusatzförderung für KMU:
Kleine und mittlere Unternehmen können eine Zusatzförderung in Höhe von 10% des Zuwendungsbetrags.
Beihilferechtliche Grundlage:
Kumulation:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann jedoch bereits nach Beantragung gestellt werden.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung an die KfW erfolgt grundsätzlich über ein Kreditinstitut (Banken und Sparkassen). Diese übernehmen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die vollständig die Haftung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9001
Merkblätter zum Download:
Laden Sie sich hier unser Infoblatt als PDF-Dokument herunter.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
Darüber hinaus förderfähig:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Art und Höhe der Förderung:
Besondere Hinweise:
Vorgehensweise:
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt über den Projektträger VDI/VDE-IT.
Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Hotline: 030 / 310078-5555
@ weneff@vdivde-it.de
I https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/foerderwettbewerb
Infoblatt zum Download:
Laden Sie sich hier unser Infoblatt als PDF-Dokument herunter.
Förderfähig sind folgende Biomasse-Vorhaben:
Mögliche Brennstoffe:
Neu seit 15.02.2020:
Bedingung für alle „Sonstigen nachwachsenden Rohstoffe“:
Darüber hinaus förderfähig:
Nicht förderfähig:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Art und Höhe der Förderung:
Beihilferechtliche Grundlage und Berechnung der förderfähigen Kosten:
Kumulation:
Besondere Hinweise:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) zu stellen.
Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme kann - auf eigenes finanzielles Risiko - nach Antragstellung begonnen werden.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 526 – Energieaudit, Energieeffizienz in der Wirtschaft Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Merkblätter zum Download:
BAFA Merkblatt Antragstellung.
BAFA Merkblatt Investitionsmehrkosten.
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Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
Darüber hinaus förderfähig:
Antragsberechtigte:
Nicht Antragsberechtigte:
Art und Höhe der Förderung:
Tilgungszuschuss
Beihilferechtliche Grundlage und Berechnung der förderfähigen Kosten:
Kumulation:
Besondere Hinweise:
Maßnahmenbeginn:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (= Abschluss eines Vertrages über Lieferung oder Leistung) bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann jedoch bereits nach Beantragung gestellt werden.
Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Informations- und Antragsstelle:
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Energieaudit, Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Merkblätter zum Download:
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