Ein Stapel von Fünfzig und Hundert Euro Scheinen

Fördermittel

Fördermöglichkeiten für die Dekarbonisierung der Prozesswärme

Frontansicht des deutschen Bundestages bei Dämmerung vor dunklem Himmel, das Gebäude ist beleuchtet

Rund ein Viertel der klimaschädlichen Emissionen in Deutschland entfällt auf die Industrie. Zwei Drittel dieser Emissionen entstehen bei der Erzeugung von Prozesswärme. Um diese Emissionen deutlich zu reduzieren und die Defossilisierung voranzutreiben, müssen fossile Brennstoffe dringend durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Dies ist dringlich, da sich der Anteil der erneuerbaren Energiequellen an der Erzeugung von Prozesswärme seit vielen Jahren auf lediglich 6-7% beläuft. Hier setzen die Förderprogramme im Bereich der Prozesswärme an – als Instrumente, die den Wandel beschleunigen und Investitionshemmnisse abbauen sollen. 

Nur rund 6-7% der Prozesswärme werden aktuell aus erneuerbaren Energien gedeckt

Attraktive Förderprogramme zeigen wirkung

Im Mitteltemperaturbereich bis 500°C ist Biomasse die einzig wirtschaftliche Alternative zu fossilen Energieträgern in der Prozessenergie. Deutschland bietet derzeit äußerst umfangreiche Förderprogramme für Biomasseanlagen im Bereich der Prozesswärme. Die Förderung kann einerseits durch direkte Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder andererseits durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss über die KfW erfolgen. Insbesondere in Modul 2 der „Bundesförderung für Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ lassen sich erhebliche Anreize nutzen. Für Biomassefeuerungsanlagen können kleine Unternehmen so bis zu 40%, mittlere Unternehmen bis zu 30% und große 

Unternehmen bis zu 20% der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Pro Vorhaben kann bis zu 20 Millionen Euro Förderzuschuss beantragt werden. Seit dem Start der EEW-Förderung im Jahr 2019 wurden bis Ende 2023 rund 2,9 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt, womit Investitionen in Höhe von etwa 9,7 Milliarden Euro ausgelöst wurden. 

Die staatliche Förderung ist jedoch nicht nur auf die Umstellung der Prozesswärme beschränkt. Ein weiteres Förderprogramm ist die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“. Neben Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien (Modul 1) werden durch die BEW der Neubau sowie der Umbau bestehender Wärmenetze (Modul 2) und 

Einzelmaßnahmen (Modul 3) gefördert. Für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien beläuft sich die Förderung auf bis zu 50% der förderfähigen Summe in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro. Bei Neubau- und Umbaumaßnahmen beläuft sich die Förderung auf 40% der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro, wobei hier die Förderung auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt ist. 

Da die Förderlandschaft dynamischen Anpassungen unterliegt, ist der beste Zeitpunkt für eine Investition immer der frühestmögliche. 

Die Förderprogramme

EEW

BUNDESFÖRDERUNG FÜR ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ IN DER WIRTSCHAFT

Was förderfähig ist (Ausschnitt)

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung: Vorhaben, wie Warmwasser-, Heißwasser-, Dampf- oder Thermalölkessel zur Erzeugung von Prozesswärme mit und ohne Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung unter 7,5 MW – inklusive der gesamten Peripherie und Einhausung, der zugehörigen Brennstofflager mit Fördersystem
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung
von Anlagen und Prozessen.

Zugelassene Brennstoffe

Landschaftspflegematerial, Straßenbegleitgrün, Industrie- und Sägerestholz, Gebrauchtholz der Klassen AI und AII, Stroh und Ähnliches.

In Anlagen <700kW: naturbelassene Biomasse gem. 1. BImSchV (u.a. Holzhackschnitzel Holzpellets, Scheitholz; Anteil max. 25 Prozent)

Wer antragsberechtigt ist

Sofern eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden ist; private, kommunale und Landesunternehmen, freiberuflich Tätige und Kontraktoren im Auftrag von ebenfalls antragsberechtigten Unternehmen.

Wie viel gefördert wird

EEW-Kredit: Beim KfW-Förderkredit gibt es ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100 Mio. Euro und einen Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss beträgt 40% für kleine, 30% für mittlere und 20% für große Unternehmen, mit einem maximalen Förderzuschuss von 20 Millionen Euro.

EEW-Zuschuss: Der EEW-Zuschuss für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien beträgt bis zu 40% der förderfähigen Kosten in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro.

Modul 4: Für energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Premiumförderung) werden bis zu 45% der förderfähigen Investitionskosten (max. 20 Mio. Euro) gefördert. Die Höhe ist dabei durch einen CO2-Förderdeckel beschränkt, der sich aus dem Produkt einer Pauschale und dem nachzuweisenden
THG-Einsparpotential in t CO2/Jahr berechnet. Die Pauschale beträgt für große 1.600, für mittlere 2.200 und für kleine Unternehmen 2.600 Euro pro t CO2/Jahr.
Bei Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung und zu Elektrifizierungsvorgaben sowie Wasserstoffprojekten kann die Förderquote um 5 oder 10 Prozentpunkte erhöht werden.

BEW

BUNDESFÖRDERUNG FÜR
EFFIZIENTE WÄRMENETZE

Was förderfähig ist (Ausschnitt)

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Modul 2: Neubau und Umrüstung bestehender
Wärmenetze
Modul 3: Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen

In Neubaunetzen ab 20 km Länge ist die Nutzung
von Biomasse gedeckelt:

Netzlänge Anteil Biomasse Betriebsstunden p.a.
20 – 50 km 35% 4.000
ab 50 km 25% 2.500
Temperatur auf 95°C im Vorlauf beschränkt

Der Biomasseanteil in den Netzen ist bis 2045 auf 25% bzw. 15% abzusenken. Diese Grenzwerte gelten heute bereits in der Transformation von Bestandsnetzen.

Zugelassene Brennstoffe

Die förderfähigen Brennstoffe richten sich nach der Anlagengröße.

Anlagen unter 1 MW: Unter anderem naturbelassenes Holz (stückig oder in Form von Sägemehl usw.), Hackschnitzel, Presslinge, Stroh oder Ähnliches.

Anlagen über 1 MW: Landschaftspflegereste, Stroh und Ähnliches, Ernterückstände, feste industrielle Substrate, Sägerestholz, stofflich nicht nutzbare Resthölzer sowie Altholz der Kategorien A I, A II und A III.

Wer antragsberechtigt ist

Unternehmen, Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften,
freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, sowie gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften.

Wie viel gefördert wird

Modul 1: Für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien sind es 50% der förderfähigen Summe in einer Höhe von bis zu 2 Mio. Euro.

Module 2/3: Für Neubau von Wärmenetzen sowie den Umbau bestehender Netze (Modul 2) und für Einzelmaßnahmen (Modul 3) beläuft sich die Förderung auf 40% der förderfähigen Ausgaben, bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro, wobei hier die Förderung auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt ist.