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Politik/Regulatorik
10.04.2019

KfW Programm 295 – Förderung für Prozesswärme

Optimierte Förderbedingungen für Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien auf Bundesebene – Jetzt von der KfW-Bankengruppe profitieren!

Seit dem 01.01.2019 ist das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ der KfW-Bankengruppe in Kraft. Dieses Programm fördert Holzkessel, die mindestens 50% Prozesswärme erzeugen. Seit dem 01.04.2019 ist klar, dass auch Altholz A I und A II als Brennstoff für die Förderung anerkannt wird, was den Zugang zu nachhaltiger Energie für viele Unternehmen erweitert.

Wichtige Neuerungen im Förderprogramm für Prozesswärme

Das neue Förderprogramm bringt signifikante Verbesserungen im Vergleich zum Vorgänger. Es zielt darauf ab, die CO2-Reduktion in der Prozesswärme zu maximieren und nachhaltige Energiequellen wie Biomasse zu fördern. Unternehmen, die erneuerbare Holzkessel zur Prozesswärme-Erzeugung einsetzen, profitieren nun von besseren Förderbedingungen.

Höhere Förderquoten und erweiterte Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Die neuen Regelungen ermöglichen es nun auch großen Unternehmen, von der Förderung zu profitieren, da es keine Einschränkungen mehr gibt. Außerdem wurden die Förderhöhen deutlich angehoben: 45% Förderung für kleine und mittlere Unternehmen und 55% für große Unternehmen. Zudem können nun auch Contractoren als Antragsteller auftreten, sofern ihre Kunden oder Projekte förderfähig sind.

Förderparameter im Detail: So profitieren Unternehmen von der Bundesförderung

Für genauere Informationen zu den Förderparametern, der Förderhöhe und den detaillierten Voraussetzungen für die Bundesförderung können Sie sich auf unserer Website informieren: www.schmidmeier.com/foerderprogramme/bundesfoerderungen. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter T +49 (0)941 696 69-0 kontaktieren.

Alternativ können Sie sich auch auf der Website der KfW informieren: https://www.kfw.de

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