CO2-Bepreisung von Altholz
Vorteil durch individuelle Probenahme!
Seit dem 01.01.2023 unterliegen alle Biomasseheiz(kraft)werke ab 1 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung, die nach Nummer 8.1.1 gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV genehmigt sind, dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Ursprünglich sollten nur „klassische Müllverbrennungsanlagen“ in den nationalen Emissionshandel aufgenommen werden. Dabei wurde nicht bedacht, dass auch kleine und mittlere Biomasseheiz(kraft)werke zur Bereitstellung erneuerbarer Energien betroffen sind. Diese Anlagen werden nun fälschlicherweise wie Abfallverbrennungsanlagen behandelt und tragen hohe finanzielle sowie administrative Belastungen.
Die EBeV 2030 (Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem BEHG für die Jahre 2023–2030) legt Standardwerte für den nicht-biogenen Anteil bei Altholz fest – oft unrealistisch hoch.
- Altholz Kategorie A I: 0 %
- Altholz Kategorie A II: 5 %
- Altholz Kategorie A III & A IV: 10 %
Deutliche Abweichungen nach unten in der Praxis
In der Praxis liegt der nicht-biogene Anteil häufig deutlich niedriger. Durch individuelle Probennahme und Analyse können Anlagenbetreiber ihre tatsächlichen Werte bestimmen – und zahlen nur für die tatsächlich verursachten Emissionen.
Praxisbeispiel: Einsparung durch individuelle Probenahme
Ein Betrieb nutzt Altholz der Kategorie A II mit einem Standardwert von 5 % nicht-biogenem Anteil, was einem CO2-Preis von 2,93 €/t CO2 entspricht.
Nach einer Brennstoffanalyse im Labor stellt sich heraus, dass der tatsächliche Anteil nur 2 % beträgt.
Der CO2-Preis reduziert sich dadurch auf nur 1,17 €/t CO2!
Unsere Unterstützung für Anlagenbetreiber
Wir setzen uns aktiv für Anpassungen ein, damit Biomasseheiz(kraft)werke unter 20 MW aus dem Anwendungsbereich des BEHG herausfallen. Unser Ziel: Ein klares Signal des Gesetzgebers für den Ausstieg der CO2-Bepreisung bei Biomasseheiz(kraft)werken.
Bis dahin unterstützt die Technologica GmbH Betreiber mit Beratung zur Erstellung und Umsetzung individueller Probenahmesysteme. Mithilfe der C14-Methode oder selektivem Aufschluss lässt sich der Biomasseanteil präzise bestimmen.