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Politik/Regulatorik
27.11.2024

Abwärmepotenziale melden – Frist bis 01.01.2025!

Gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind Unternehmen verpflichtet, erstmals bis zum 01. Januar 2025 ihre Abwärmemengen an die Bundesstelle für Energieeffizienz zu melden. Ab dem darauffolgenden Jahr müssen die Abwärmedaten jährlich bis zum 31. März des jeweiligen Jahres abgegeben werden.

Was ist das Ziel der Meldung?
Die Abwärme-Meldung ist ein zentraler Bestandteil der Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland. Die gemeldeten Daten liefern eine umfassende Übersicht über gewerbliche Abwärmepotenziale im Land und ermöglichen es, diese potenziellen Energieressourcen nachhaltig zu nutzen. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Energieeffizienz und Ressourcenschonung geleistet.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, deren jährlicher Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei Jahren im Durchschnitt über 2,5 GWh lag. Ausnahmen bestehen für:

  • Unternehmen, deren Abwärmemenge unter 200 MWh pro Jahr liegt
  • Unternehmen, deren Abwärme bereits genutzt wird oder vertraglich zur Nutzung zugesichert ist

Wie funktioniert die Meldung?

Die Meldung erfolgt elektronisch über das Portal für Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz. Falls noch keine genauen Abwärmedaten vorliegen, ist es auch möglich, Daten zu modellieren oder Schätzungen vorzunehmen, um die Meldung fristgerecht einzureichen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Die Technologica GmbH bietet umfassende Unterstützung in allen Schritten des Meldungsprozesses:

  • Ermittlung der Abwärmepotenziale: Wir helfen Ihnen, das volle Potenzial Ihrer Abwärmequellen zu identifizieren.
  • Datenerfassung und -aufbereitung: Wir kümmern uns um die Erhebung und Aufbereitung der benötigten Abwärmedaten.
  • Modellierung fehlender Daten: Sollten Ihnen vollständige Daten fehlen, bieten wir Modelle und Schätzungenan, um diese Lücken zu schließen.
  • Abwärme-Meldung: Wir unterstützen Sie bei der Meldung auf der Plattform und sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht eingereicht wird.
Eine Grafik zur Veranschaulichung der Abwärmenutzung