Nach vier Jahren wurde das Förderprogramm „BioKlima“ des Bayerischen Freistaates neu aufgelegt.
Seit dem 01.01.2019 sind neue Regelungen in Kraft getreten, die deutlich verbesserte Förderbedingungen zu Grunde legen.
Die wohl wichtigsten Änderungen sind die Aufnahme von Holzbe- und verarbeitenden Betrieben sowie von großen Unternehmen (GU), die als Wärmecontractor tätig sind.
Einen Überblick über alle Neuerungen sowie die genauen Förderparameter erhalten Sie auf unserer Homepage unter dem Link schmidmeier.com/foerderprogramme/landesfoerderungen sowie telefonisch unter 0941 696 69-0.