Seit dem 01.01.2019 ist das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ der KfW-Bankengruppe in Kraft getreten.
Seit dem 01.04.2019 ist klar, dass auch der Brennstoff Altholz A I und A II unter die Fördermaßnahme fällt.
Gefördert werden Holzkessel, welche mindestens 50% Prozesswärme erzeugen.
Die Bedingungen wurden gegenüber dem Vorgängerprogramm nochmals deutlich verbessert.
So soll endlich eine Reduktion des CO2-Ausstosses in der Prozesswärme erreicht werden.
Seit Januar 2019 gibt es zum Beispiel keine Einschränkungen für große Unternehmen mehr.
Auch die Förderhöhen wurden angehoben.
Die Summe der Förderung der Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen bei 45% und bei 55 % für große Unternehmen.
Antragsteller dürfen jetzt auch Contractoren sein, wenn deren Kunden / Kundenprojekte förderfähig sind.
Einen Überblick über die genauen Förderparameter erhalten Sie auf unserer Homepage unter dem Link http://www.schmidmeier.com/foerderprogramme/bundesfoerderungen sowie telefonisch unter 0941 696 69-0.