foerdergelder

Sonderförderungen in Bayern

Die Umstellung auf Erneuerbarer Energie lassen sich einige Länder zusätzlich zu Förderungen des Bundes richtig Geld kosten. Bayern beispielsweise bezuschusst im Rahmen des Programms „BioKlima" für die Einsparung von CO2 bis zu 200.000 EUR.
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BioKlima

Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasseheizanlagen

Fördergegenstand
Neuinvestitionen in umweltfreundliche automatisch beschickte Biomasseheizanlagen (feste Biomasse), die kalkulatorisch in 7 Jahren mehr als 500 Tonnen CO2 vermeiden.

Förderumfang
Nicht zurückzahlbarer Zuschuss. 20 € pro Jahrestonne kalkulatorisch eingespartes CO2.
Die Förderung wird auf eine Laufzeit von 7 Jahren berechnet. Das eingesparte CO2 ergibt sich aus dem Anteil des Jahres-Energiebedarf aus Biomasse in MWh multipliziert mit dem Emissionsfaktor „0,3 t CO2-Einsparung pro MWh".

Der Höchstfördersatz beträgt 30% der förderfähigen Investitionskosten, bzw. max. 200.000 €.

Kumulation ist zulässig, sofern der Subventionswert aller ausgereichten staatlichen Mittel 30% der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.



Ökokredit

für besonders klimaschutzrelevante Investitionen , Altlastenerkundung/- sanierung

Förderinhalt
Umweltschutzinvestitionen auf den Gebieten Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien, sowie besonders klimaschutzrelevanten Vorhaben. EEG-Anlagen können nicht gefördert werden.

Förderumfang
Darlehen, Finanzierungsanteil bis zu 50% des förderfähigen Vorhabens, max. 500.000 €, förderfähige Kosten min. 25.000 €, max. 12,5 Mio. €



Zusatzprogramm der LfA – Umweltschutz

Fördergegenstand
Vorhaben, die zu ökologischen Verbesserungen, Energieeinsparungen oder Ressourcenschonung führen.

Förderumfang
Darlehen (max. 1,1 Mio. €),Finanzierung bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 25.000 bis 12,5 Mio. €

Kumulation mit Ökokredit zulässig