Sonderförderungen in Hessen
Die Umstellung auf Erneuerbarer Energie lassen sich einige Länder zusätzlich zu Förderungen des Bundes richtig Geld kosten. Hessen fördert beispielsweise Einsatz von großen Biomasseanlagen mit bis zu 200.000 €.
„Förderung von Holzfeuerungsanlagen"
Fördergegenstand
Förderfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:
- Biomassefeuerungsanlagen (Pellets/Hackschnitzel) ab 50 kW
- Nahwärmenetze ab 50 m Länge
Fördermittelberechnung Biomassefeuerungsanlagen
- 36 € je kW installierter Nennwärmeleistung – bis zu 30% und maximal 200.000 €
- Finanzierungsart (Eigen- oder Fremdkapital irrelevant)
Nahwärmenetze
- 100 € pro Trassenmeter und 250 € je Gebäudeanschluss – maximal 30% und bis zu 100.000 €
- Finanzierungsart (Eigen- oder Fremdkapital irrelevant)
Antragsberechtigte
Alle natürlichen und juristischen Personen nach KMU-Kriterien, sowie Contractoren und öffentliche Einrichtungen.
Art der Förderung
Zuschuss, Auszahlung nach Verwendungsnachweis als Gesamtbetrag – gesamt maximal 200.000 € Kumulation
- Möglich – insbesondere die Kombination mit KfW-Mitteln (Investitionskredite für Maßnahmen zur Nutzung Er-neuerbarer Energien / Programmteil Premium) ist gängig.
- Aber die Summe ALLER Förderungen innerhalb von drei Jahren darf maximal 200.000 € betragen.
Besondere Hinweise
- Mit dem Vorhaben darf vor Antragsgenehmigung nicht begonnen werden.
- Auftragserteilung gilt hier als Beginn – Maßnahme wird nur als förderfähig beurteilt, wenn sie ohne die Förderung nicht realisiert werden würde.
- Vorhaben muss sich innerhalb der Laufzeit rechnen aber nicht vor ¼ der Gesamtlaufzeit.
Informations- und Antragsstelle
Wirtschafts- und Infrastruktur Förderbank Hessen
Mainzer Str. 98-102
D-60297 Frankfurt am Main




