foerdergelder

Sonderförderungen in Baden-Württemberg

Die Umstellung auf Erneuerbarer Energie lassen sich einige Länder zusätzlich zu Förderungen des Bundes richtig Geld kosten. Baden-Württemberg fördert beispielsweise die Vermeidung von CO2 durch den Einsatz von Biomasse und Solarthermie mit bis zu 100.000 €.
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 „EFRE - Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien - Erdwärme"


Fördergegenstand
  • Thermische Solaranlagen ab 100 m² zur Wärmeversorgung kommunaler und gewerblicher Gebäude
  • Wärmenetze
  • Biomasseanlagen ab 100 kW – nur HACKSCHNITZEL

Fördermittelberechnung
Solarthermieanlagen
  • 50 € pro vermiedene Tonne CO2 über die Laufzeit der Anlage – maximal 20% des Invests und 100.000 €
  • Berechnungsgrundlagen: CO2-Faktor Öl 0,329 = ca. 0,3 to CO2 pro MWh/Jahr x 20 (angenommene Laufzeit)
  • Finanzierungsart (Eigen- oder Fremdkapital irrelevant)

Biomasseanlagen

  • 50 € pro vermiedene Tonne CO2 über die Laufzeit der Anlage – maximal 20% des Invests und 100.000 €
  • Berechnungsgrundlagen: CO2-Faktor Öl 0,329 = ca. 0,3 to CO2 pro MWh/Jahr x 15 (angenommene Laufzeit)
  • Finanzierungsart (Eigen- oder Fremdkapital irrelevant)

Antragsberechtigte

Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Gemeinde- und Zweckverbände sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – auch Contractoren, außer Wohnbaugesellschaften und Hersteller und Händler zuwendungsfähiger Anlagenkomponenten

Art der Förderung

Zuschuss, Auszahlung nach Verwendungsnachweis als Gesamtbetrag

Kumulation

Andere Fördermittel der öffentlichen Hand dürfen nicht in Anspruch genommen werden.

Besondere Hinweise

• Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
• Feste jährliche Auswahltermine: 28.02., 31.05., 31.08. und 30.11.
• KWK-Anlagen nicht erlaubt
• Anlage muss mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ausgezeichnet sein.
• Mit dem Vorhaben darf vor Antragsgenehmigung nicht begonnen werden.

Informations- und Antragsstelle
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Kaiserstraße 94 a
D - 76133 Karlsruhe