Bundesweite Förderungen
Großanlagen für Erneuerbare Energie werden von der KfW-Bankengruppe mit Investitionszuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Insgesamt können Zuschüsse bis zu 30 Prozent der Investitions-kosten generiert werden.
Solarkollektoren ab 40 m² Bruttokollektorfläche
Förderfähig ist die Errichtung oder Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen ab 40 m³ Bruttokollektorfläche zur
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Raumheizung oder Warmwassererwärmung bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche
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solaren Kühlung oder Bereitstellung von Prozesswärme.
Tilgungszuschuss
Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien kann die KfW im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Tilgungszuschüsse gewähren.
Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.




