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Bundesweite Förderungen

Großanlagen für Erneuerbare Energie werden von der KfW-Bankengruppe mit Investitionszuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Insgesamt können Zuschüsse bis zu 30 Prozent der Investitions-kosten generiert werden.

 


Solarkollektoren ab 40 m² Bruttokollektorfläche


Förderfähig ist die Errichtung oder Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen ab 40 m³ Bruttokollektorfläche zur
  • Raumheizung oder Warmwassererwärmung bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche
  • solaren Kühlung oder Bereitstellung von Prozesswärme.

Tilgungszuschuss
Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien kann die KfW im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Tilgungszuschüsse gewähren.

Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.