Bundesweite Förderungen
Großanlagen für Erneuerbare Energie werden von der KfW-Bankengruppe mit Investitionszuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Insgesamt können Zuschüsse bis zu 30 Prozent der Investitions-kosten generiert werden.
Biomassenalagen von 100 kW bis 2.000 kW
Automatisch beschickte Biomassefeuerungen von 100 kW bis 2.000 kW zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung
Voraussetzungen
Die Anlagen müssen, bezogen auf ein Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand, folgende Emissionsgrenzwerte und technischen Anforderungen einhalten:
- 250 mg/m3 Kohlenmonoxid (CO) bei Nennwärmeleistung
- 250 mg/m3 Kohlenmonoxid (CO) bei Teillastbetrieb, soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSCHv eingesetzt werden
- 50 mg/m3 staubförmige Emissionen
- mind. 89 % Kesselwirkungsgrad
Bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 1.000 kW sind die Anforderungen der TA-Luft einzuhalten.
Die Anlagen müssen streng wärmegeführt betrieben werden. Die Förderung wird als Ausgleich für die Optimierung des Betriebs auf die Wärmenutzung gewährt.
Der elektrische Wirkungsgrad muss größer als 10 % und der Gesamtwirkungsgrad größer als 70 % sein. Der Nachweis erfolgt anhend von Prüf- oder Refernezmessungen.
Höhe der Förderung
Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien kann die KfW im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Tilgungszuschüsse in Höhe von 40 € je kW installierter Nennwärmeleistung zur Verfügung stellen.




